Der Vorstand informiert: Maulwürfe auf der Anlage

Der Maulwurf ist eine durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützte Art. Ein Verstoß gegen das Gesetz kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000,00 EURO belegt werden.

Der Maulwurf ist eine durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützte Art. Ein Verstoß gegen das Gesetz kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000,00 EURO belegt werden.